STUTTGARTER MÄRCHENKREIS e.V.

 

Satzung des Stuttgarter Märchenkreis e. V

§ 1 - Name, Sitz, Eintragung, Ort

Der Verein führt den Namen „Stuttgarter Märchenkreis“ und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.

Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Stuttgart.

§ 2 - Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist, die Pflege und Verbreitung des Volksmärchens zu fördern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

- Erzählen

- Arbeitsgemeinschaften, die dem Verständnis und der Verbreitung der Märchen dienen

- Vorträge, Tagungen, Erzählfeste

- Vermittlung von Referenten

- Information der Mitglieder über Veranstaltungen anderer Institutionen, die sich ebenfalls mit Märchen beschäftigen.

- Mitwirkung bei der Zusammenstellung von Märchensammlungen

Besonderer Wert wird auf die Verbreitung des mündlichen Erzählens gelegt. Dies soll durch die Aus- und Weiterbildung von Erzählerinnen und Erzählern geschehen.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

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Hier können Sie die vollständige Satzung als PDF-Dokument herunterladen.

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