Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen

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    Satzung des Vereins Stuttgarter Märchenkreis e. V

     

     

    § 1 - Name, Sitz, Eintragung, Ort

    Der Verein führt den Namen „Stuttgarter Märchenkreis“ und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart einge- tragen.

    Sitz und Gerichtsstand ist Stuttgart.

     

     

    § 2 - Zweck des Vereins

    Der Verein stellt sich die Aufgabe, die Pflege und Verbreitung des Volksmärchen zu fördern.

    Dies insbesondere durch

    - Erzählen

    - Arbeitsgemeinschaften, die dem Verständnis und der Verbreitung der Märchen dienen

    - Vorträge, Tagungen, Erzählfeste

    - Vermittlung von Referenten

    - Information der Mitglieder über Veranstaltungen anderer Institutionen, die sich ebenfalls mit Märchen beschäftigen.

    - Mitwirkung bei der Zusammenstellung von Märchensammlungen

    Besonderer Wert wird auf die Verbreitung des mündlichen Erzählens gelegt. Dies soll durch die Aus- und Weiterbildung von Erzählerinnen und Erzählern geschehen.

    Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet seine Mittel ausschließlich zu satzungsge- mäßen Zwecken.

    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

     

     

    § 3 - Mitgliedschaft

    Der Verein versteht sich als Zusammenschluß aller an Märchen interessierten Personen. Mitglied des Vereins kann jede na- türliche und juristische Person werden, die im Zweck des Vereins etwas berechtigtes sieht und diesen vertritt und unter- stützt.

    Der Eintritt erfolgt durch schriftlichen Antrag und Annahme durch den Vorstand. Als Eintrittsdatum gilt der 1. des Monats, in dem der Antrag durch den Vorstand angenommen wird.

    Der Austritt kann zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich bis zum 30.09. des Jahres anzuzeigen.

    Der Vorstand hat das Recht, ein Mitglied, das in grober Weise gegen die Ideen und den Zweck des Vereins verstößt, mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen. Ein Mitglied kann auch vom Vorstand auch dann ausgeschlossen werden, wenn es mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug ist.

    Bei Tod oder Verlust der Rechtsfähigkeit erlischt die Mitgliedschaft automatisch, ohne daß es eines Ausschlusses bedarf. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

    Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis unabhängig von den An- sprüchen des Vereins auf Forderungen an das ehemalige Mitglied. Ausgeschlossene und ausgeschiedene Mitglieder können keine Ansprüche an den Verein stellen.

     

    § 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

    Die Mitglieder können an den Vorstand Anträge stellen. Über diese Anträge ist auf der nächsten Mitgliederversammlung zu berichten und ggf. abzustimmen.

    Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil und können mit ihren Vorschlägen und der Stimmabgabe zur Willensbildung des Vereins beitragen.

    Die Mitglieder haben das Recht, vom Vorstand jederzeit Auskunft über die Angelegenheiten des Vereins zu erhalten. Die

    Mitglieder unterstützen den in § 2 der Satzung genannten Zweck des Vereins. Dies kann auch durch die Zahlung der Bei- träge geschehen.

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ver- gütungen begünstigt werden. Auch besteht kein Anspruch auf das Vermögen des Vereins.

     

     

    § 5 - Mitgliedsbeitrag

    Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt-

    Mitgliedsbeiträge für juristische Personen betragen mindestens das Doppelte des Beitrages für natürliche Personen. Über die Höhe dieses Beitrages entscheidet der Vorstand.

    Der Beitrag für natürliche und juristische Personen wird zu Beginn des Jahres fällig. Er kann auf Antrag gestundet oder in unterjährigen Raten bezahlt werden.

     

     

    § 6 - Mitgliederversammlung

    Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder sind schriftlich mit einer Frist von vier Wochen vorher einzuladen. Aus der Einladung geht

    - Tag, Uhrzeit und Ort der Mitgliederversammlung und

    - die zu besprechende Tagesordnung hervor .

    Anträge auf Satzungsänderungen sind dem Vorstand bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Der Vorstand hat die Mitglieder hiervon unverzüglich zu unterrichten.

    Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die o. g. Punkte sind hierbei einzuhalten.

    Eine Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Die Mitgliederver- sammlung wird vom Vorstand geleitet.

    Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über folgende Punkte:

    - Bericht des Vorstandes über die Aktivitäten des Vereins

    - Kassenbericht

    - Entlastung des Vorstandes

    - Wahl des Vorstandes

    - Anträge der Mitglieder

    - Höhe des Mitgliedsbeitrages

    - Anträge auf Satzungsänderungen. Für eine Satzungsänderung ist die Zustimmung von 75% der anwesenden Mitglieder

    notwendig.

    - Antrag auf Auflösung des Vereins. Hier ist die Zustimmung von 90% der anwesenden Mitglieder notwendig.

    Die Abstimmungen sind offen, sofern nicht eine geheime Abstimmung verlangt wird. Für eine geheime Abstimmung reicht der Antrag eines Mitglieds.

    Über die auf der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt. Dieses wird vom Vorstand unter- zeichnet und den Mitgliedern zugestellt. Sofern gegen das Protokoll innerhalb von sechs Wochen keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll als genehmigt. Einwendungen gegen das Protokoll werden auf der nächsten Mitglieder- versammlung besprochen und zur Abstimmung gestellt.

     

     

     

    § 7 - Datenschutz

    Persönliche Daten der Mitglieder dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins verwendet werden.

     

     

    § 8 - Vorstand

    Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

    Je zwei Vorstandsmitglieder sind zusammen vertretungsberechtigt.

    Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist innerhalb von sechs Wochen eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese wählt dann ein neues Vorstandsmitglied.

    Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes ist den Mitgliedern be- kanntzugeben.

     

     

    § 9 - Auflösung des Vereins

    Die Auflösung erfolgt durch einen für diesen Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Diese ernennt zur Abwicklung einen Liquidator.

    Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Stuttgart, die verpflichtet ist, das Vermögen ausschließlich gemeinnützigen, kulturellen Zwecken dienenden Institutionen zuzuführen.

     

     

    Stuttgart, den 17.02.89 / Letzter Absatz § 6 Mitgliederversammlung eingefügt am 22.04.89

    Kursive Stellen mit Genehmigung der Mitgliederversammlung vom 22.08.92 geändert

    Unterstrichene Stellen mit Genehmigung der Mitgliederversammlung vom 23.09.2000 geändert

     

     

    Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Register-Nummer: VR 4706

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    Vorstand (Zusammensetzung am 16.07.2007)

     

    Petra Horter Bahnhofstr. 11 71397 Leutenbach-Nellmersbach Tel. 07195-33 48

    Uta Bertsch Waldstr. 10 70825 Korntal Tel. 0711-83 33 62

    Brigitte König Pforzheimerstr. 55 75242 Neuhausen Tel. 07234-58 12

    Susanne Oelsner-Hart Herdweg 161 71032 Böblingen Tel. 07031-23 36 01

    Christa Schmid Schlichtener Weg 2/3 73669 Lichtenwald Tel. 07153-921092

     

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    Stuttgarter Märchenkreis e.V., Bahnhofstraße 11, 71397 Leutenbach Telefon: 07195 - 33 48

    Email Märchenkreis: phorter@gmx.de Internet: http://www.maerchenkreis.de

    Bankverbindung: Konto 13 62 390 - Landesbank Baden-Württemberg - BLZ 600 501 01

    Der Stuttgarter Märchenkreis e.V. ist gemeinnützig und im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen:

    Registernr: VR 4706

     

     


     
     
     
     
     
     
     
     
     
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